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   BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12   

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https://dejure.org/2012,37928
BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12 (https://dejure.org/2012,37928)
BVerfG, Entscheidung vom 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12 (https://dejure.org/2012,37928)
BVerfG, Entscheidung vom 20. November 2012 - 1 BvR 1526/12 (https://dejure.org/2012,37928)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Anhörungsrüge - bei besonderen Anhaltspunkten für Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vorbringens ist Erhebung der Anhörungsrüge zwingend geboten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 7 Abs 3 Nr 1 SGB 2, § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 SGB 2, § 178a SGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Anhörungsrüge - bei besonderen Anhaltspunkten für Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vorbringens ist Erhebung der Anhörungsrüge zwingend geboten - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 7 Abs 3 Nr 1 SGB 2, § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 SGB 2, § 178a SGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Anhörungsrüge - bei besonderen Anhaltspunkten für Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vorbringens ist Erhebung der Anhörungsrüge zwingend geboten - ...

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Ausschöpfung des fachgerichtlichen Rechtsschutzes (hier: Erhebung einer Anhörungsrüge) vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde; Gewährung von Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit einem Streit über die ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Anhörungsrüge - bei besonderen Anhaltspunkten für Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vorbringens ist Erhebung der Anhörungsrüge zwingend geboten - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 2
    Notwendigkeit der Ausschöpfung des fachgerichtlichen Rechtsschutzes (hier: Erhebung einer Anhörungsrüge) vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde; Gewährung von Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit einem Streit über die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 257
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12
    Die anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin musste nach dem aus § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG abzuleitenden Grundsatz der Subsidiarität (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ; 126, 1 ) eine Anhörungsrüge gemäß § 178a SGG erheben, da bei deren Erfolg die mit der Verfassungsbeschwerde gerügten Grundrechtsverletzungen hätten beseitigt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12
    Die anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin musste nach dem aus § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG abzuleitenden Grundsatz der Subsidiarität (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ; 126, 1 ) eine Anhörungsrüge gemäß § 178a SGG erheben, da bei deren Erfolg die mit der Verfassungsbeschwerde gerügten Grundrechtsverletzungen hätten beseitigt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12
    Geht ein Gericht jedoch auf den wesentlichen Kern des Vortrags zu einer zentralen Frage des Verfahrens in den Entscheidungsgründen nicht ein, lässt dies darauf schließen, dass Vortrag nicht berücksichtigt wurde, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12
    Das Recht auf Gehör umfasst neben Äußerungen zu Tatsachen und Beweisergebnissen auch solche zur Rechtslage (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12
    Die anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin musste nach dem aus § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG abzuleitenden Grundsatz der Subsidiarität (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ; 126, 1 ) eine Anhörungsrüge gemäß § 178a SGG erheben, da bei deren Erfolg die mit der Verfassungsbeschwerde gerügten Grundrechtsverletzungen hätten beseitigt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12
    cc) Eine nachträgliche Heilung dieses Mangels (zu dieser Möglichkeit siehe BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580 ) ist nicht dadurch eingetreten, dass das Landessozialgericht in seinem Beschluss über die Gegenvorstellung ausführte, vorsorglich werde im Übrigen darauf hingewiesen, dass es nach nochmaliger Prüfung an seiner Entscheidung vom 30. März 2012 festhalte.
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12
    c) Da die Beschwerdeführerin den statthaften Rechtsbehelf der Anhörungsrüge nach § 178a SGG nicht erhoben hat, ist die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, NJW 2005, S. 3059 f.).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, auf jedes Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich einzugehen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12
    Das Recht auf Gehör umfasst neben Äußerungen zu Tatsachen und Beweisergebnissen auch solche zur Rechtslage (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ).
  • BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12
    Die anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin musste nach dem aus § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG abzuleitenden Grundsatz der Subsidiarität (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ; 126, 1 ) eine Anhörungsrüge gemäß § 178a SGG erheben, da bei deren Erfolg die mit der Verfassungsbeschwerde gerügten Grundrechtsverletzungen hätten beseitigt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 610/08

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Anhörungsrüge); Rechtsbeschwerde

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

  • BVerfG, 19.04.2011 - 2 BvR 2374/10

    Gebot der Rechtswegerschöpfung fordert Erhebung der Anhörungsrüge bei Indizien

  • VerfGH Bayern, 24.10.2017 - 9-VI-17

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Beschlüsse wegen Verfristung und

    Es spricht viel dafür, dass die Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen des Grundsatzes der Subsidiarität darüber hinaus zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde insgesamt, also auch wegen sonstiger Grundrechtsrügen führt (vgl. dazu z. B. BVerfG vom 30.5.2008 - 1 BvR 27/08 - juris Rn. 13; vom 9.6.2008 - 2 BvR 947/08 - juris Rn. 6; vom 17.2.2011 - 1 BvR 279/11 - juris Rn. 3; vom 24.2.2011 - 2 BvR 45/11 - juris Rn. 6; vom 24.10.2011 NJW 2012, 372 Rn. 6; vom 20.6.2012 - 2 BvR 1565/11 - juris Rn. 7; vom 20.11.2012 NZS 2013, 257 Rn. 9; vom 13.8.2015 - 1 BvR 1768/15 - BeckRS 2015, 52552 Rn. 4; VerfGH Sachsen vom 28.2.2007 - Vf. 122-IV-07 - juris Rn. 8; VerfGH des Landes Berlin vom 2.7.2007 - 136/02 - juris Rn. 12; Thüringer VerfGH vom 18.12.2012 - 18/11 -juris Rn. 10 f.; VerfGH des Landes Brandenburg vom 24.3.2017 - VfGBbg 27/16 juris Rn. 15; O. Klein in Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 2011, Rn. 577; Lenz/Hansel, BVerfGG, 2. Aufl. 2015, § 90 Rn. 467 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - L 6 AS 1732/13
    Sie sieht sich durch den Beschluss des BVerfG im PKH-Verfahren vom 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12 - bestätigt, wonach diese Auffassung offensichtlich nicht ohne Gehalt sei und auch in der Fachliteratur vertreten werde.
  • BSG, 11.04.2016 - B 12 KR 68/15 B
    9 2. Die Klägerin behauptet des Weiteren (S 11 bis 13 der Beschwerdebegründung) eine Abweichung der Berufungsentscheidung bzw "der ständigen Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen" von Entscheidungen des BVerfG vom 20.11.2012 (1 BvR 1526/12 - juris = NZS 2013, 257) und vom 26.9.2012 (2 BvR 938/12 - juris = BVerfGK 20, 53) sowie des BSG vom 3.5.2010 (B 8 SO 50/09 B - juris).
  • BVerfG, 20.05.2013 - 1 BvR 1024/12

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassenem Antrag auf

    Mit diesem Rechtsbehelf hätten die mit der Verfassungsbeschwerde gerügten Grundrechtsverletzungen beseitigt werden können (vgl. zur Anhörungsrüge BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. November 2012 - 1 BvR 1526/12 - juris, Rn. 13).
  • LSG Sachsen, 30.04.2013 - L 8 AS 702/13
    Abgesehen davon, dass die Gerichte nicht verpflichtet sind, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung der Entscheidung ausdrücklich zu befassen (BVerfG, Urteil vom 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94 - juris RdNr. 44; Beschluss vom 01.02.1978 - 1 BvR 426/77 - juris RdNr. 16; Beschluss vom 03.10.1961 - 2 BvR 4/60 - juris RdNr. 59), sondern dem Anspruch auf rechtliches Gehör vielmehr bereits dann ausreichend Rechnung getragen ist, wenn die Begründung der Entscheidung auf das für das Verfahren wesentliche und nach Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserhebliche Vorbringen eingeht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12 - juris RdNr. 15; Kammerbeschluss vom 19.04.2011 - 2 BvR 2374/10 - juris RdNr. 4; Kammerbeschluss vom 24.07.2008 - 2 BvR 610/08 - juris RdNr. 6), ist der Begründung der Anhörungsrüge nicht zu entnehmen, mit welcher konkreten Argumentation der Antragstellerin sich der Senat in der angegriffenen Entscheidung nicht auseinandergesetzt haben soll.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2017 - L 9 SO 206/17

    Anhörungsrüge; Verbot von Überraschungsentscheidungen; Beruhen einer Entscheidung

    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung ihrer Entscheidung ausdrücklich zu befassen und jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12 -, juris Rn. 15; BSG, Beschluss vom 07.01.2016 - B 9 V 4/15 C -, juris Rn. 8).
  • SG Frankfurt/Main, 09.08.2013 - S 9 AS 782/12

    Sozialgerichtliches Verfahren: Anhörungsrüge; Voraussetzung der Annahme einer

    Demgegenüber sind die Gerichte nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung der Entscheidung ausdrücklich zu befassen ( BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - juris RdNr. 44; Beschluss vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - juris RdNr. 16; Beschluss vom 3. Oktober 1961 - 2 BvR 4/60 - juris RdNr. 59), sondern dem Anspruch auf rechtliches Gehör ist vielmehr bereits dann ausreichend Rechnung getragen ist, wenn die Begründung der Entscheidung auf das für das Verfahren wesentliche und nach Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserhebliche Vorbringen eingeht ( BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. November 2012 - 1 BvR 1526/12 - juris RdNr. 15; Kammerbeschluss vom 19. April 2011 - 2 BvR 2374/10 - juris RdNr. 4; Kammerbeschluss vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 610/08 - juris RdNr. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2015 - L 11 AS 253/15
    Im Übrigen regt er an, dass der Senat die Frage der Verfassungsgemäßheit des § 172 Abs. 3 Nr. 2b dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gemäß Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG) vorlegt und weist darauf hin, dass er unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG vom 20. November 2013 - 1 BvR 1526/12 - gehalten sei, eine Entscheidung des Senats herbeizuführen, damit die Rechtswegerschöpfung bestätigt werde.
  • VG Würzburg, 22.07.2013 - W 3 K 13.30204

    Anhörungsrüge; unanfechtbarer Prozesskostenhilfebeschluss; Statthaftigkeit;

    Das Gericht geht davon aus, dass eine Anhörungsrüge gegen einen unanfechtbaren (§ 80 AsylVfG) Beschluss, mit dem ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt worden ist, auch unter Berücksichtigung der Vorschrift des § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO, wonach gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung die Rüge nicht stattfindet, statthaft ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12 - juris; BVerwG, B.v. 24.05.2013 - 5 B 36/13 - juris; BayVGH, B.v. 20.08.2012 - 22 CS 12.1715 - juris; v. 19.03.2013 - 7 ZB 13.477 - juris; NdsOVG, B.v. 26.02.2013 - 10 LA 12/13 - juris; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 152a Rn. 9; Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 152a Rn. 5).
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